Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2015

Die Rumas GmbH, Alte Zollstr 50, 41372 Niederkrüchten erbringt Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§ 1 Vertragsinhalt

 

Die Rumas GmbH erbringt Beförderungsleistungen gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts. Die Beförderung erfolgt durch einen von der Rumas GmbH zur Verfügung gestellten Chauffeur, der das gebuchte Fahrzeug steuert. Bei der Beförderung von Personen oder Sachen zu einem festgelegten Zeitpunkt zu einem bestimmten Ziel bestimmt der Auftraggeber Abhol- und Zielort sowie Zeitpunkt der Beförderung. Die Leistung gilt als erbracht, wenn die zu befördernden Personen oder Sachen den Zielort erreicht haben. Bei der Reservierung eines Fahrzeugs über einen vorher festgelegten Zeitraum kann der Auftraggeber beliebig Beförderungen aufführen lassen (Bsp.: Ausflugsfahrten, Shuttle-Service während Veranstaltungen oder Feiern). In diesem Falle gilt die Leistung als erbracht, wenn die vereinbarte Zeit abgelaufen ist. Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der StVO und des PBefG und ausschließlich bei Zahlung per Vorkasse oder in Bar unmittelbar vor Fahrtantritt gem. § 3.

§ 2 Vertragsschluss

 

Der Vertrag über die Beförderung kommt durch mündliche oder schriftliche Bestellung des Auftraggebers und anschließende schriftliche Buchungsbestätigung von der Rumas GmbH zustande, spätestens aber durch den konkreten Fahrtantritt. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Zeitspanne zwischen Anforderung und Beförderungstermin zu kurz ist und die Rumas GmbH und der Auftraggeber übereinstimmend und ausdrücklich darauf verzichten.

§ 3 Zahlungsbedingungen

 

1. Es gelten die durch die Buchungsbestätigung festgelegten Preise.
2. Hat der Auftraggeber bei der Anforderung eine Zahlung per Vorkasse gewählt, so muss der vereinbarte Betrag spätestens 3 Tage vor Fahrtantritt auf dem Konto von der Rumas GmbH eingegangen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf die Beförderungsleistung. In diesem Fall kann die Rumas GmbH eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 % des ursprünglich vereinbarten Fahrtpreises geltend machen. Hat der Auftraggeber bei der Anforderung Barzahlung bei Fahrtantritt gewählt, so wird die Fahrt erst angetreten, wenn die Zahlung an den Chauffeur tatsächlich erfolgt. Wird die Barzahlung nicht geleistet, entfällt auch hier Anspruch des Auftraggebers auf die Beförderungsleistung und es wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 80 % des ursprünglich vereinbarten Fahrtpreises fällig. In beiden Fällen bleibt die Geltendmachung weitergehender Schäden ausdrücklich vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass die Rumas GmbH gar kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.
3. Während der Fahrt entstehende Mehrkosten durch den zusätzlichen Erwerb von Getränken, die ursprünglich nicht angefordert wurden, sind grundsätzlich direkt in Bar beim Chauffeur zu begleichen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4. Eine Verlängerung der Fahrtzeit über den ursprünglich gebuchten Zeitraum hinaus ist nur in Absprache mit der Rumas GmbH bzw. dem Chauffeur möglich. In diesem Fall ist der gewählte Verlängerungszeitraum ebenfalls grundsätzlich vorab in Bar beim Chauffeur zu entrichten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Stornogebühren

 

1. Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber vor dem schriftlich bestätigten Fahrttermin durch den Auftraggeber zurückgenommen, so fallen folgende Stornogebühren an: Bei einer Rücknahme bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Fahrttermin: 10 % der Auftragssumme bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Fahrttermin: 25 % der Auftragssumme innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem vereinbarten Fahrttermin: 50 % der Auftragssumme.
2. Der entsprechende Betrag ist innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen auf das Konto von der Rumas GmbH zu überweisen.
3.Die Rumas GmbH behält sich bezüglich der Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden oder nicht. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass die Rumas GmbH gar kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.

§ 5 Rücktritt

 

Die Rumas GmbH behält sich vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, in Insolvenz gerät und aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass die Dienstleistung missbräuchlich in Anspruch genommen werden oder der Kunde eine ihn nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.

§ 6 Pflichten der zu befördernden Personen

 

1. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen von der Rumas GmbH und/oder der Chauffeure zu halten. Handeln die zu befördernden Personen den Anweisungen von der Rumas GmbH und/oder des Chauffeurs zuwider oder stellen sie bzw. mitgeführte Sachen eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs oder der übrigen Personen im Fahrzeug dar, so ist die Rumas GmbH bzw. der Chauffeur berechtigt, diese bzw. die betreffenden Sachen von der Beförderung auszuschließen oder die Fahrt komplett abzubrechen. In diesem Fall steht der Rumas GmbH der volle vereinbarte Fahrtpreis zu.
2. Auf Nachfrage des Chauffeurs haben die Fahrgäste/der Auftraggeber vor Fahrtantritt ihren Personalausweis vorzuweisen. Dies gilt vor allem für den Fall, dass alkoholische Getränke bestellt worden sind und der Verdacht besteht, dass die Fahrgäste minderjährig sind. Gleiches gilt aber auch für den Fall, dass bei Fahrtantritt der Verdacht besteht, dass der ebenfalls anwesende Auftraggeber minderjährig ist. Bestätigt sich dieser Verdacht, entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf die Beförderungsleistung und es wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 80 % des ursprünglich vereinbarten Fahrtpreises fällig. Die Rumas GmbH behält sich vor, diesen Betrag – notfalls gerichtlich – gem. §§ 823, 828 Abs. 3 BGB i.V.m. 263, StbG gegenüber dem Minderjährigen durchzusetzen. Ist der Auftraggeber bei Fahrtantritt nicht vor Ort, so dass nicht überprüft werden kann, ob er volljährig ist, wird die Fahrt nur angetreten, wenn ein anwesender, volljähriger Fahrgast schriftlich gegenüber der Rumas GmbH erklärt, dass er für die Kosten einstehen wird.
3. Den Fahrgästen steht im Fahrzeug eine Auswahl an alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken z.T. gegen Aufpreis zur Verfügung. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
4. Die Fahrgäste haben das Fahrzeug angemessen vorsichtig zu behandeln und nicht mutwillig zu zerstören oder zu beschmutzen. Der Auftraggeber haftet für alle Beschädigungen und grobe Verschmutzungen, die durch ihn oder seine Fahrgäste hervorgerufen werden. Je nach Umfang des Schadens können bei entsprechendem Nachweis auch höhere Kosten geltend gemacht werden.

§ 7 Haftung

 

1. Die Rumas GmbH haftet dem Auftraggeber nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen bei vorhersehbaren Schäden. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist die Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
2. Bei Sachschäden wird die Haftung von der Rumas GmbH auf den zweifachen Fahrpreis pro Fahrgast begrenzt.
3. Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für eventuelle Zusatzversicherungen hat der Auftraggeber selbst Sorge zu tragen. Die Rumas GmbH haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftliche Folgen, soweit diese nicht von der Rumas GmbH verschuldet wurden. Dazu zählen Verspätungen/ Verzögerungen verursacht durch Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Fahrzeugpannen, Verkehrsunfälle und schlechte Witterung.

§ 9 Vermittlung

 

Die Rumas GmbH behält sich für den Fall, dass das gewünschte Fahrzeug bereits ausgebucht ist und der Kunde mit der Weitergabe seiner persönlichen Daten einverstanden ist vor, die Anforderung/Bestellung eines Auftraggebers als unverbindliche Anfrage an ein von der Rumas GmbH geprüftes seriöses Partner-Unternehmen zur Vermietung von Fahrzeugen weiter zu vermitteln. Dem Auftraggeber steht es frei, ein darauf folgendes Angebot des Partner-Unternehmens anzunehmen und zu diesem ein Vertragsverhältnis zu begründen. Eine Vertragsbeziehung zur Rumas GmbH entsteht in diesem Falle nicht.

§ 10 Datenschutz

 

Persönliche Daten werden nur in dem Maße erhoben, wie sie für eine reibungslose Abwicklung des Auftrages unbedingt erforderlich sind. Dies sind neben dem Namen des Auftraggebers die Abhol-/ und Zieladresse sowie die Angaben zur Kontaktaufnahme. Die Rumas GmbH behält sich das Recht vor diese Daten innerhalb des Partnernetzwerkes weiterzugeben, um für eine bundesweite Bearbeitung der Anfragen und Auftragsabwicklung zu sorgen.

§ 11 Schlussbestimmungen

 

1. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
2. Es gilt deutsches Recht.v 3. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Mönchengladbach.